Offen · Schweiz und Liechtenstein; jeder Ausländerausweisaktualisiert am 3. September 2026

DTV · Schweiz

DTV über Bern

Die Botschaft in Bern hat die DTV-Checkliste am 31. August aktualisiert: Nachweis des dauerhaften Aufenthalts über einen Ausländerausweis jeder Art und ein Führungszeugnis. Gebühr 350 CHF, rund 10 Werktage, Screenshots werden nicht angenommen, 30 Tage für die Nachforderung.

Bearbeitungszeit

≈ 10 Werktage, für einzelne Staatsangehörigkeiten 8–12 Wochen

Gebühr

350 CHF online

Antragstellung

Online (e-Visa)

Interview

Nicht erwähnt

Zuständigkeit

Einwohner der Schweiz und Liechtensteins unabhängig von der Staatsangehörigkeit

Wer hier ab dem 31. August 2026 einreichen kann

Einwohner der Schweiz und Liechtensteins, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bern hat die DTV-Checklisten am 31. August neu hochgeladen, mit dem Vermerk „Stand 1. September 2026“, und nur das DTV aktualisiert: Die übrigen Kategorien sind auf das Frühjahr 2025 datiert.

Wörtlich geändert hat sich Folgendes: Das Dokument über den aktuellen Wohnort wurde durch den Nachweis des dauerhaften Aufenthalts ersetzt, zum Beispiel durch einen gültigen Schweizer Ausländerausweis, und ein Führungszeugnis kam hinzu. Es genügt jeder Ausländerausweis – B, L oder G, nicht nur C. Nach den ersten Berichten wurde ein Antragsteller am 31. August als Wohnsitznachweis nur nach der Identitätskarte gefragt.

Führungszeugnis

Der Schweizer Strafregisterauszug kostet 17 Franken, dauert rund zwei Wochen und kommt als digitales PDF, in dem sich Englisch als zusätzliche Sprache wählen lässt. Eine Gültigkeitsdauer legt Bern für das DTV nicht fest. In seinen eigenen Legalisierungsregeln schreibt die Botschaft aber, dass die Apostille nicht angenommen wird und der Strafregisterauszug für die Legalisierung nicht älter als zwei Monate sein darf. Die Apostille gilt für Thailand auch nach dem Übereinkommen noch nicht, es tritt für das Land am 28. Februar 2027 in Kraft. Einen digitalen Auszug kann man ohnehin nicht apostillieren.

Ablauf der Antragstellung

  • Alles online über das Portal e-Visa. Gebühr 350 CHF, die höchste unter den europäischen Vertretungen, keine Erstattung; Korrekturen nach der Einreichung sind unmöglich.
  • Frist laut Website der Vertretung: rund zehn Werktage, für einzelne Staatsangehörigkeiten acht bis zwölf Wochen.
  • Eine Nachforderung muss innerhalb von 30 Tagen erledigt sein, sonst wird der Antrag ohne Benachrichtigung annulliert.
  • Screenshots und unscharfe Dateien sind ausdrücklich verboten: nur vollwertige Dokumente.
  • Finanzen: mindestens 500.000 ฿, das sind rund 12.300 CHF, oder ein Sponsorenschreiben; dasselbe für jeden Familienangehörigen.
  • Familienangehörige: Ehepartner und Kinder bis 20 Jahre, das Führungszeugnis ohne Altersausnahme.
  • Das Visumtelefon der Botschaft ist nicht in Betrieb, der Kontakt läuft nur über E-Mail.

Berichte über abgeschlossene Anträge nach den neuen Regeln haben wir nicht, Fristen über die von der Vertretung genannten hinaus nennen wir nicht.

Was sonst noch wichtig ist

Bei Bern ist im System e-Visa die Einreichung über eine Agentur freigeschaltet, aber die örtliche, von der Botschaft akkreditierte Agentur macht kein DTV. Unser Modell ist hier dasselbe wie überall: Sie reichen selbst ein, wir bereiten das Paket vor und begleiten Sie bis zum Ergebnis. Ab dem 15. September 2026 wird die visumfreie Einreise für Schweizer Staatsbürger von 60 auf 30 Tage verkürzt.

Was wir hier beobachten

Die ersten Entscheidungen nach den neuen Regeln und wie Bern mit Auszügen umgeht, die älter als zwei Monate sind.

Ein selbst zusammengestelltes Dossier prüfen wir vor der Einreichung – der Preflight Check: 300 $, schriftliches Protokoll innerhalb von zwei Werktagen. Die vollständige Begleitung bis zum Visum sind die Tarife Solo Route und Family Route.

Der Zustand aller Konsulate steht auf der Live-Tafel, und welches Konsulat für Ihr Land zuständig ist, zeigt die Karte.

Analyse für Ihren MarktDas DTV-Visum aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach dem 31. August: fünf Konsulate, drei Lesarten

Dieser Text ist Referenzmaterial und dient der Information: Beobachtungen der Werkstatt und Angaben aus offenen Quellen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Regeln und Praxis der Konsulate ändern sich ohne Vorankündigung. Es handelt sich nicht um Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung – im konkreten Fall arbeitet die Werkstatt mit Ihren Unterlagen und den aktuellen Anforderungen des Konsulats.

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